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Heidelberg: 38-jähriger Mann wegen Diebstahls im beschleunigten Verfahren zu Freiheitsstrafe verurteilt

Datum: 05.04.2024

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg  

Heidelberg: 38-jähriger Mann wegen Diebstahls im beschleunigten Verfahren zu Freiheitsstrafe verurteilt 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 38-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Heidelberg wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 

Der bereits mehrfach, unter anderem wegen Diebstahls, vorbestrafte Mann war erst am 30. März 2024 aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim entlassen worden. Nur wenige Tage später, am Nachmittag des 3. April 2024, entwendete er vor einem Hotel in Heidelberg die auf einem Gepäckwagen abgestellte Tasche eines Hotelgastes nebst Inhalt im Gesamtwert von ca. 1.300 Euro und entfernte sich anschließend.

Da die Tat durch eine Überwachungskamera auf Video aufgezeichnet wurde, gelang es im Rahmen der vom Polizeirevier Heidelberg-Mitte geführten Ermittlungen, den Täter noch am selben Tag zu identifizieren. Er wurde am frühen Morgen des 4. April 2024 vorläufig festgenommen. Am heutigen Tag wurde er vom Amtsgericht Heidelberg im sog. beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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