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Heidelberg: Ermittlungen wegen Tötungsdelikt in Walldorf abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

Datum: 16.02.2024

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg 

Heidelberg: Ermittlungen wegen Tötungsdelikt in Walldorf abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

Nach umfangreichen Ermittlungen strebt die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Fall des zur Tatzeit 40-jährigen Mannes, der am frühen Morgen des 7. Oktober 2023 seinen 63-jährigen Mitbewohner in Walldorf getötet haben soll, die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Mordes an. Eine entsprechende Antragsschrift hat die Staatsanwaltschaft Anfang Januar 2024 beim Landgericht Heidelberg eingereicht.

Bekannt geworden war die Tat erst am 10. Oktober 2023 als sich ein Techniker aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten in das Gebäude begeben hatte und ihm beim Betreten des Hauses ein stechender Geruch in die Nase gestiegen war. Bei der Überprüfung der Räumlichkeiten durch Mitarbeiterinnen der Vermieterin und die von ihnen informierte Polizei wurde der Leichnam des Getöteten aufgefunden.

Der Beschuldigte teilte sich mit dem Tatopfer ein zweistöckiges Reihenmittelhaus in Walldorf. Am frühen Morgen des 7. Oktober 2023 soll der Beschuldigte den Mann zunächst mit Schlägen gegen den Kopf angegriffen und sodann mit einem Messer wiederholt auf dessen Körper eingestochen haben. Da das Tatopfer zur Tatzeit schlief, konnte es einen körperlichen Angriff weder vorhersehen, noch sich dagegen zur Wehr setzen.

Anlass der Gewalttat soll eine vermeintliche Ruhestörung durch das Tatopfer gewesen sein. Im Rahmen der Ermittlungen ließ sich allerdings nicht klären, ob Auslöser der Tat eine reale Ruhestörung war oder sich der Beschuldigte eine solche lediglich eingebildet hatte.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg geht davon aus, dass der Beschuldigte unter einer psychischen Erkrankung leidet und zur Tatzeit jedenfalls seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben war.

Er befand sich seit seiner Festnahme am 10. Oktober 2023 zunächst in Untersuchungshaft. Nach ca. zwei Wochen erfolgte eine Umwandlung des Haftbefehls in einen Unterbringungsbefehl, mit der Folge, dass der Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt wurde. 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. 

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