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Ermittlungen zum Messerangriff eines Insassen des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden am 8. September 2023 in Wiesloch abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

Datum: 21.12.2023

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungen zum Messerangriff eines Insassen des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden am 8. September 2023 in Wiesloch abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

Heidelberg:

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg strebt nach umfangreichen Ermittlungen die Unterbringung eines 33-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Mordes an. Eine entsprechende Antragsschrift hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg Ende November 2023 beim Landgericht Heidelberg eingereicht.

Dem Beschuldigten, der bereits seit dem Jahr 2021 im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden untergebracht war, wird vorgeworfen, am 8. September 2023 eine 30-jährige Frau heimtückisch getötet zu haben (vgl. die gemeinsamen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 8. September 2023 und vom 11. September 2023). Dabei soll er zunächst zu Fuß aus der Maßregelvollzugsanstalt in die Wieslocher Innenstadt geflohen sein. In einem Wieslocher Ladengeschäft soll er ein Schälmesser an sich genommen und mit dem Messer in der Absicht, sie zu töten, mehrfach auf die ihm unbekannte Frau eingestochen und sie letztlich tödlich verletzt haben. Da die Frau ihm den Rücken zugekehrt hatte, bemerkte sie den Beschuldigten nicht und konnte sich dementsprechend gegen den Angriff nicht zur Wehr setzen. 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und bei Begehung der Tat nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen. 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sicherungsverfahrens gilt der Beschuldigte als unschuldig.

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