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Heidelberg: Ermittlungen wegen Verdachts der Vergewaltigung abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Datum: 04.10.2023

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg 

Heidelberg: Ermittlungen wegen Verdachts der Vergewaltigung abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Mitte September 2023 Anklage zum Landgericht Heidelberg gegen zwei zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alte Männer erhoben, denen vorgeworfen wird, am 08. Juli 2023 gegen 01:00 Uhr eine junge Frau im Alter von 17 Jahren vergewaltigt zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 13. Juli 2023).

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass die beiden Angeschuldigten die junge Frau in Heidelberg im Bereich der Kurfürsten-Anlage zunächst unter einem Vorwand ansprachen. Als diese das Gespräch abwies und weiterlief, folgten ihr die beiden Angeschuldigten und bedrängten sie. Die Geschädigte, die sich aufgrund des Verhaltens der Angeschuldigten unwohl fühlte, versuchte, sich diesen zu entziehen, indem sie davonlief. Ihr Versuch blieb jedoch erfolglos. Stattdessen brachten die Angeschuldigten die Geschädigte zu Boden, hielten sie fest und nahmen gegen ihren heftigen Widerstand sexuelle Handlungen an ihr vor. Nach massiver Gegenwehr der jungen Frau ließen die zwei Tatverdächtigen schließlich von ihr ab und flüchteten. 

Als Folge intensiver Ermittlungen konnten die Täter am 12. Juli 2023 festgenommen und am nächsten Tag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt werden. Diese erließ Haftbefehle gegen beide Angeschuldigten, die sich seitdem in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft befinden.

Das Landgericht Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gelten diese als unschuldig.

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