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Heidelberg: Ermittlungen gegen Sicherheitsmitarbeiter wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Datum: 28.08.2023

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg  

Heidelberg: Ermittlungen gegen Sicherheitsmitarbeiter wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen einen zur Tatzeit 40-jährigen Mann erhoben. Diesem wird vorgeworfen, am Abend des 09.04.2023 beim Heimspiel der TSG Hoffenheim gegen den FC Schalke einen Zuschauer, der das Stadion betreten wollte, eine Treppe hinuntergestoßen zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 19.04.2023). 

Der Angeschuldigte war bei dem Spiel als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Er geriet etwa 20 Minuten vor Spielende am Gästeeingang im Rahmen einer Ticketkontrolle in eine verbale Streitigkeit mit dem Opfer sowie dessen beiden Begleitern. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der Angeschuldigten den Mann plötzlich und unerwartet den steilen Treppenabgang des Stadions hinuntergestoßen hat.  

Durch den Sturz erlitt der Geschädigte schwerste Verletzungen im Kopfbereich und schwebte zunächst in Lebensgefahr. Er leidet bis heute erheblich an den Folgen des Sturzes. 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat gegen den Angeschuldigten Ende Juli 2023 Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zum Amtsgericht Sinsheim – Schöffengericht – erhoben. Für die Tat sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. 

Das Amtsgericht Sinsheim – Schöffengericht – hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.

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