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Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen einen 66-jährigen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

Datum: 03.02.2023

Kurzbeschreibung: 

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg 

Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen einen 66-jährigen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte  

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat am 03.02.2023 beim Amtsgericht Heidelberg einen Haftbefehl gegen einen 66-jährigen Tatverdächtigen erwirkt.  

Der Beschuldigte war am 02.02.2023 als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Sohnes, gegen den die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt hatte, beim Amtsgericht Heidelberg erschienen. Da der Beschuldigte, der eine Hauptmannsuniform der Bundeswehr trug und merklich unter Alkoholeinfluss stand, zunehmend aggressiver wurde, wurde er durch das Amtsgericht schließlich des Sitzungssaales verwiesen. Weil der 66-Jährige der Aufforderung den Saal zu verlassen nicht freiwillig nachkam, wurde  er schließlich von einem der anwesenden Justizwachtmeister aus dem Saal geleitet. Hiergegen wehrte sich der Beschuldigte und schlug nach dem Wachtmeister, der hierdurch verletzt wurde, den Beschuldigten allerdings zu Boden bringen und festhalten konnte.  

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg verfügte daraufhin die vorläufige Festnahme des Beschuldigten, der sodann durch die alarmierte Polizei über Nacht in eine Gewahrsamszelle des Polizeireviers Heidelberg-Mitte verbracht wurde. 

Am 03.02.2023 wurde der durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte Untersuchungshaftbefehl durch das Amtsgericht Heidelberg erlassen, allerdings gegen die Auflage sich regelmäßig bei der Polizei zu melden außer Vollzug gesetzt. 

Die weiteren Ermittlungen, insbesondere im Hinblick auf die getragene Bundeswehruniform, dauern an.

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