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Ermittlungen wegen des tödlichen Busunglücks in Heidelberg-Ziegelhausen im Juli 2022 abgeschlossen ;Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage gegen Busfahrer

Datum: 26.01.2023

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ermittlungen wegen des tödlichen Busunglücks in Heidelberg-Ziegelhausen
im Juli 2022 abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage gegen Busfahrer 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen den 42 Jahre alten Fahrer des Linienbusses erhoben, der am Vormittag des 06.07.2022 in Heidelberg-Ziegelhausen führerlos auf abschüssiger Strecke gegen eine Hauswand geprallt war (vgl. Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mannheim vom 06.07.2022 und vom 08.07.2022). Dem Fahrer, der ausgestiegen war, um einen Defekt an der hintersten Fahrgasttür des Busses zu beheben, wird vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, die Feststellbremse des Linienbusses zu aktivieren, bevor er die Fahrerkabine verließ, und dadurch fahrlässig den Tod eines Fahrgastes und die Verletzung von 14 weiteren Fahrgästen verursacht zu haben. 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Verkehrsdienstes Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der Angeschuldigte, als sich nach einem planmäßigen Halt an der Haltestelle „Grüner Baum“ an der Wilhelmsfelder Straße die dritte, hinterste Türe nicht mehr elektrisch schließen ließ, sich dazu entschlossen habe, die an der linken Außenseite des Busses neben dem Gelenk befindliche Batteriefachklappe zu öffnen und die Stromzufuhr komplett zu unterbrechen, um anschließend die Elektronik des Busses neu zu starten. Hierzu soll er den Motor abgeschaltet, seine Fahrerkabine verlassen und sich zu dem Batteriefach begeben haben. Vor dem Verlassen des Busses soll er es allerdings pflichtwidrig unterlassen haben, die Feststellbremse (Handbremse) des Busses zu aktivieren. 

Nur wenige Sekunden nachdem der Angeschuldigte den Bus am Batteriefach stromlos geschaltet haben soll, soll sich das Fahrzeug, für den Angeschuldigten vorhersehbar, auf der Wilhelmsfelder Straße, die an dieser Stelle ein Gefälle von rund 7% aufweist, führerlos in Bewegung gesetzt und zunehmend an Fahrt aufgenommen haben. Nachdem der Bus mit einer Grundstückseinfriedung, zwei am Straßenrand geparkten Pkws und mehreren Straßenlaternen kollidiert war, soll er nach einer Gesamtfahrstrecke von rund 150 Metern bei einer Geschwindigkeit von rund 40 km/h mit seiner Front die Außenwand eines in Fahrtrichtung rechts von der Straße liegenden Wohnhauses durchbrochen haben und zum Stehen gekommen sein. 

Durch die Wucht der jeweiligen Aufpralle wurde die Mehrzahl der achtzehn Businsassen im Innern des Busses gegen Sitze oder Haltstangen gedrückt oder geschleudert, so dass vierzehn von ihnen Verletzungen, überwiegend Prellungen und Schleudertraumata, davontrugen. Darüber hinaus wurde eine 59-jährige Businsassin aus der geöffneten Bustür auf die Straße geschleudert und erlitt dadurch derart massive Verletzungen, dass sie wenige Stunden später an den Folgen verstarb. Der entstandene Sachschaden soll sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf eine Größenordnung von knapp EUR 200.000,- belaufen. 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher gegen den Busfahrer Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zum Amtsgericht Heidelberg – Strafrichter – erhoben. Für die Tat sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. 

Das Gericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung eines oder mehrerer Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.

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